Finanzierung

Finanzierung

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Finanzierung:

  1. Finanzierung nach § 35a SGB VIII
    Unter bestimmten Voraussetzungen, über die wir Sie gerne informieren, übernimmt der Staat, sprich das Jugendamt, die Finanzierung der Lerntherapie. Unsere Praxis hat einen Leistungsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Köln. Lerntherapie über die Krankenkasse abzurechnen ist nicht erlaubt.
  2. Private Finanzierung
    Bei wöchentlich stattfindenden Lerntherapie- bzw. Trainingseinheiten wird ein Monatsbeitrag fällig. Einzelne Beratungs-, Trainings- oder Therapieeinheiten werden einzeln abgerechnet.

Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne!