So gehen wir vor

So gehen wir vor:

  1. In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihr Anliegen und klären, was zu tun ist. Wir informieren Sie über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und evtl. anstehende Anträge auf Kostenübernahme.
  2. Für den Erfolg der Lerntherapie ist es unbedingt notwendig, dass das betroffene Kind die angedachte Maßnahme mitträgt. DeshaIb hat es in den sog. „Probestunden“ die Möglichkeit, uns und die Praxis kennen zu lernen. Wir nutzen diese Stunden für eine umfassende Diagnostik.
  3. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Auswertung und stellen die als Erstes vorgesehenen lerntherapeutischen Maßnahmen vor. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Rahmenbedingungen fest, z. B. in welchem Turnus die Termine stattfinden sollen, ob ein Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme sinnvoll ist usw.
  4. Im Verlauf der Lerntherapie finden regelmäßige Eltern- und Lehrergespräche statt. Darin wird reflektiert, welche Veränderungen eingetreten sind, ob die Lerntherapie greift, welche Zwischenziele erreicht werden sollen – kurzum: Befinden wir uns auf dem richtigen Weg oder muss an irgendeiner Stelle nachgebessert werden?

Finanzierung

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Finanzierung:

  1. Finanzierung nach § 35a SGB VIII
    Unter bestimmten Voraussetzungen, über die wir Sie gerne informieren, übernimmt der Staat, sprich das Jugendamt, die Finanzierung der Lerntherapie. Unsere Praxis hat einen Leistungsvertrag mit dem Jugendamt der Stadt Köln. Lerntherapie über die Krankenkasse abzurechnen ist nicht erlaubt.
  2. Private Finanzierung
    Bei wöchentlich stattfindenden Lerntherapie- bzw. Trainingseinheiten wird ein Monatsbeitrag fällig. Einzelne Beratungs-, Trainings- oder Therapieeinheiten werden einzeln abgerechnet.

Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne!